Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen und Institutionen, personenbezogene Daten nicht nur sicher zu speichern, sondern auch vollständig und irreversibel zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Unsere Maschinen sind speziell für die physische Zerstörung kompakter elektronischer Datenträger entwickelt und gewährleisten die zuverlässige Vernichtung von:
- SIM-Karten (inkl. Micro-/Nano-SIM, eSIM-Module)
- Silizium-Wafern und Speicherchips aus der Halbleiterfertigung
- USB-Sticks und andere Flash-Speichermedien
- Magnetbändern (LTO, DAT, DDS u. a.)
Durch die präzise mechanische Zerkleinerung auf Partikelgrößen nach DIN 66399 und ISO/IEC 21964 wird die Wiederherstellung gespeicherter Daten ausgeschlossen. Damit erfüllen unsere Anlagen höchste Sicherheitsanforderungen – von Schutzklasse 3 bis zu besonders sensiblen Sicherheitsstufen.














